Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Gütertransport durch CityKurier Damsons. Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen CityKurier Damsons verjähren in sechs Monaten nach Ablieferung des Transportgutes.

1.2 Die Güterbeförderung unterliegt dem Transportrecht im HGB, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Bei der internationalen Güterbeförderung gelten die Bestimmungen der CMR.

1.3 Zur Durchführung des Transportauftrages gelten die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Absenders oder Empfängers nur, wenn sie vor der Auftragannahme schriftlich von CityKurier Damsons bestätigt worden sind.

2. Leistungen/Entgelte

2.1 Befördert werden alle Güter, die sich für die Beförderung mit Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht eignen. Die Beförderung von Gütern mit besonderem Wert, wie z.B. Gold, Schmuck, Bargeld, Münzen, Urkunden, Kunstgegenstände etc. müssen gegen gesonderte Berechnung über CityKurier Damsons versichert werden. Der Transport gefährlicher Güter, die der Verordnung über die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße –GGVS/ADR- und besonderer Kennzeichnungspflicht unterliegen, muss vom Versender entsprechend den Bestimmungen angemeldet und deklariert werden.

2.2 Vor der Annahme von Sendungen ist CityKurier Damsons nicht verpflichtet den Inhalt von Sendungen zu überprüfen.

2.3 CityKurier Damsons ist berechtigt Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Auswahl von Transportweg und Transportart obliegt CityKurier Damsons. Es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.4 Die Höhe des Entgeltes für die Beförderungsleistung richtet sich nach der gültigen Preisliste von CityKurier Damsons oder entsprechenden schriftlich fixierten Sondervereinbarungen.

3. Übernahme/Ablieferung/Frachtpapiere

3.1 Der Absender stellt das Beförderungsgut mit Frachtpapier oder Lieferschein bereit und, wie auch der Empfänger, wenn nötig entsprechende Ladehilfen.

3.2 Für die Be- und Entladung ist je Transportauftrag die Ladezeit gemäß der gültigen Preisliste beinhaltet. Für darüber hinausgehende Warte- /Ladezeiten steht CityKurier Damsons Standgeld entsprechend der Preisliste oder sonstigen schriftlich fixierten Sondervereinbarungen zu.

3.3 Das Beförderungsgut wird dem Empfänger bzw. seinen Erfüllungsgehilfen gegen Unterschrift übergeben. Der Empfänger erhält mit der Rechnung das Original des Frachtpapiers bzw. Lieferscheins (falls vorhanden).

3.4 Paletten oder andere Ladehilfsmittel werden grundsätzlich nicht getauscht. Verlangt der Absender oder Empfänger den Austausch, wird dieser Tausch auf dem CityKurier Damsons Frachtpapier quittiert. Diese Quittung allein ist bindend für eine eventuelle Berechnung.

4. Haftung

4.1 CityKurier Damsons haftet national nach HGB und international nach CMR.

4.2 Die Höchsthaftung nach HGB ist für Verlust, Teilverlust, Beschädigung oder Teilbeschädigung der Sendungen auf einen Betrag von 8,33 SZR pro Kilogramm und je Schadensereignis auf insgesamt 50.000 Euro begrenzt. Eine höhere Haftung muss gesondert schriftlich vereinbart werden.

4.3 Für Schäden und Lieferfristüberschreitungen aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen, nicht im Verantwortungsbereich von CityKurier Damsons liegenden Ursachen (z.B. Streik, Krieg, Unwetter, Verkehrsbehinderung usw.) besteht keine Haftung. Für Schäden, die aus Lieferfristüberschreitungen entstehen, haftet CityKurier Damsons nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden. Derartige Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe der Transportvergütung begrenzt.

5. Internationale Transporte und Dokumente

5.1 Der Versender stellt alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente und ist für deren Inhalt verantwortlich. Der Versender ist sich bewusst, dass unrichtig abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können.

6. Gerichtsstand

6.1 Ansprüche bestehen nur gegen CityKurier Damsons. Gerichtsstand ist für beide Seiten der Sitz von CityKurier Damsons.
Karlsruhe, 01.05.2016